Veröffentliche Beiträge in “Allgemein”
Kopernikusschulkleidung neu entworfen und nun bestellbar
In Zusammenarbeit mit der SchülerInnenvertretung ist ein Design
erstellt worden, das möglichst vielen SchülerInnen gefallen
könnte. Ebenso besteht das Ziel darin, eine Identifikation mit
unserer Schule herzustellen.
Die SchülerInnen können zwischen verschiedenen Möglichkeiten
wählen:
1. Produktart (T-Shirt, Hoodie, Jacke, …)
2. Farbe
3. Schwarze oder weiße Aufschrift
Muster-T-Shirts in Schwarz und Weiß können in der Schule besichtigt werden. Ebenso können
verschiedene Größen und Farben zusammen mit den KlassenlehrerInnen anprobiert und angeschaut
werden.
Der herkunftssprachliche Unterricht ist ein ergänzendes Angebot für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-10. Aufgabe des Unterrichts ist es, auf der Grundlage des gültigen Lehrplans die herkunftssprachlichen Fähigkeiten in Wort und Schrift zu erhalten, zu erweitern und wichtige interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln. Am Ende des Bildungsganges steht die verbindliche Teilnahme an einer Sprachprüfung.
Kopernikusbrief 2023/24
DownloadLiebe Erziehungsberechtigte, liebe Kolleginnen und Kollegen, Liebe Schülerinnen und Schüler,
im Anhang erhalten Sie/ihr das Schreiben unseres Caterers zu den neuen Preisen für das Mittagessen ab 01.04.2024.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Seifert
(Rektorin)
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DownloadAm heutigen Donnerstag, 18.01.2024, unternahm die Klasse 9a mit ihren Lehrern einen Ausflug zum "Eisschuppen" in Lippstadt.
Diese Unternehmung war mehr als nur eine Pause vom Schulalltag: Es war ein großartiger Vormittag, der die Klassengemeinschaft auf eine besondere Weise stärkte.
Liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit Schulmail vom 17.01.2024 hat die Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt, dass der Präsenzunterricht nur in den Regionen Hochsauerlandkreis, Olpe und Siegen am 18.01.24 nicht stattfindet. Dies bedeutet für unsere Schule, dass der Präsenzunterricht stattfindet.
Erziehungsberechtigte haben dennoch die folgende Möglichkeit: " in anderen ggf. lokal betroffenen Regionen können grundsätzlich die Eltern entscheiden , ob der Schulweg zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können die Eltern morgens entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren (Rd.Erl. 12-51 Nr. 1, Abschnitt 2, Abs. 2.1" (vgl. Schulmail vom 17.01.2024)
Dies bedeutet für Erziehungsberechtigte, dass Sie Ihr Kind morgen in der Schule abmelden müssen, falls Sie Ihr Kind aus den oben genannten Gründen nicht zur Schule schicken.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Seifert (Rektorin)