Der herkunftssprachliche Unterricht ist ein ergänzendes Angebot für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-10. Aufgabe des Unterrichts ist es, auf der Grundlage des gültigen Lehrplans die herkunftssprachlichen Fähigkeiten in Wort und Schrift zu erhalten, zu erweitern und wichtige interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln. Am Ende des Bildungsganges steht die verbindliche Teilnahme an einer Sprachprüfung.
Veröffentliche Beiträge in “Allgemein”
Kopernikusbrief 2023/24
DownloadLiebe Erziehungsberechtigte, liebe Kolleginnen und Kollegen, Liebe Schülerinnen und Schüler,
im Anhang erhalten Sie/ihr das Schreiben unseres Caterers zu den neuen Preisen für das Mittagessen ab 01.04.2024.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Seifert
(Rektorin)
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DownloadAm heutigen Donnerstag, 18.01.2024, unternahm die Klasse 9a mit ihren Lehrern einen Ausflug zum "Eisschuppen" in Lippstadt.
Diese Unternehmung war mehr als nur eine Pause vom Schulalltag: Es war ein großartiger Vormittag, der die Klassengemeinschaft auf eine besondere Weise stärkte.
Liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit Schulmail vom 17.01.2024 hat die Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt, dass der Präsenzunterricht nur in den Regionen Hochsauerlandkreis, Olpe und Siegen am 18.01.24 nicht stattfindet. Dies bedeutet für unsere Schule, dass der Präsenzunterricht stattfindet.
Erziehungsberechtigte haben dennoch die folgende Möglichkeit: " in anderen ggf. lokal betroffenen Regionen können grundsätzlich die Eltern entscheiden , ob der Schulweg zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können die Eltern morgens entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren (Rd.Erl. 12-51 Nr. 1, Abschnitt 2, Abs. 2.1" (vgl. Schulmail vom 17.01.2024)
Dies bedeutet für Erziehungsberechtigte, dass Sie Ihr Kind morgen in der Schule abmelden müssen, falls Sie Ihr Kind aus den oben genannten Gründen nicht zur Schule schicken.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Seifert (Rektorin)
Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
durch die Einführung des Deutschlandtickets kam und kommt es im Schülerfahrkostenbereich zu einigen Änderungen, über die wir nachfolgend informieren:
Grundsätzliches zum Schülerfahrkostenrecht
Vereinfacht ist zu sagen, dass Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten haben, wenn der kürzeste Schulweg (Fußweg) zur nächstgelegenen Schule gleichen Schultyps in der einfachen Entfernung in der
1. Grundschule (Klasse 1 - 4) mehr als 2,0 km,
2. Sekundarstufe I (Klasse 5 - 10) mehr als 3,5 km und
3. Sekundarstufe II (EF und Q1 und Q2 an der Gesamtschule und am Gymnasium)
beträgt. Insoweit wird nachfolgend unterschieden zwischen Kindern und Jugendlichen, die
1. Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten und
2. keinen Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten
haben.
Hierzu erhalten Sie nachfolgende Informationen. Diese haben wir in 3 verschiedene Infoblätter aufgeteilt, und zwar:
1. Hinweise für Kinder und Jugendliche, die ein Ticket über den Schulträger erhalten haben,
2. Hinweise für Kinder und Jugendliche, die keinen Anspruch auf ein Ticket über den Schulträger haben,
3. Hinweise für Kinder und Jugendliche, die keinen Anspruch auf ein Ticket über den Schulträger haben und ein Sozialticket beziehen können.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Willebrandt
Stadt Lippstadt
Fachbereich Familie, Schule und Soziales
Fachdienst Schule
Geiststraße 47
59555 Lippstadt
Tel.: +49 2941 980-731
Fax: +49 2941 980-78-731
Mailto: manuela.willebrandt@stadt-lippstadt.de
Internet: http://www.stadt-lippstadt.de
Download der Infodateien
Ticket über den Schulträger (PDF) keinen Anspruch auf ein Ticket über den Schulträger (PDF) keinen Anspruch auf ein Ticket über den Schulträger und ein Sozialticket beziehen können (PDF)Der Beginn einer märchenhaften Weihnachtstradition im 5 Jahrgang!
/*! elementor - v3.18.0 - 08-12-2023 */ .elementor-widget-image-carousel .swiper,.elementor-widget-image-carousel .swiper-container{position:static}.elementor-widget-image-carousel .swiper-container .swiper-slide figure,.elementor-widget-image-carousel .swiper .swiper-slide figure{line-height:inherit}.elementor-widget-image-carousel .swiper-slide{text-align:center}.elementor-image-carousel-wrapper:not(.swiper-container-initialized):not(.swiper-initialized) .swiper-slide{max-width:calc(100% / var(--e-image-carousel-slides-to-show, 3))}Auch zum Beginn des Jahres 2024 werden wieder Postkarten an alle Entlass-Schüler verteilt. Die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern und Erziehungsberechtigten werden daran erinnert, dass es nicht mehr lange dauert bis man den Schulabschluss in den Händen hält und ein neuer Lebensweg bestritten wird.
Die Schülerinnen und Schüler sollen mit dieser Postkarte nochmals gezielt auf die Chancen am Ausbildungsmarkt aufmerksam gemacht und über die Unterstützungsangebote informiert werden.
/*! elementor - v3.18.0 - 20-12-2023 */ .elementor-widget-image{text-align:center}.elementor-widget-image a{display:inline-block}.elementor-widget-image a img[src$=".svg"]{width:48px}.elementor-widget-image img{vertical-align:middle;display:inline-block} Postkarte als PDF downloaden